AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen Contour Lines GmbH

§ 1 Geltungsbereich 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Contour Lines GmbH. (s. Impressum)

§ 2 Widerrufsrecht - OnlineShop/Waren/Produkte
Wir verkaufen Waren ausschließlich an Gewerbetreibende. Gewerbliche Kunden in diesem Sinne sind Personen und mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland oder in der EU, soweit die von ihnen bestellten Waren ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Hieraus erfolgt kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er die erforderliche Qualifikation zur Anwendung der jeweiligen Produkte besitzt und alle gesetzlichen Anforderungen zu deren Anwendung und deren Vertrieb erfüllt. Es erfolgt kein Verkauf von Waren an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

§ 2a Widerrufsrecht - Seminare/Fernstudium/Fernunterricht
Endverbraucher/Privatpersonen - Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, die an unseren Ausbildungen und Seminaren teilnehmen können, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.  Sollten Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, richten Sie den schriftlichen Widerruf an: Contour Lines GmbH, Wiesenstr. 38 in 64331 Weiterstadt
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag (1). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (2) Firma / Name, Vorname / Straße Hausnummer / PLZ Ort / Telefonnummer und E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 3 Vertragsabschluss
Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, senden wir Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

§ 4 Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, ex. Umsatzsteuer/Verpackung/Versand und ab Lager Darmstadt. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten. Für Bestellungen (innerhalb der BRD) wird eine Versandkostenpauschale von EUR 9,- berechnet. Beim Nachnahmeversand ( innerhalb der BRD) wird zusätzlich eine Nachnahmegebühr von EUR 5.- berechnet. Ab einem Bestellwert von EURO 99.- entfallen die Versandkosten innerhalb Deutschland / für EU Länder ab 200.- / Schweiz ab 500.- Für den Versand ins Ausland (weltweit) berechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten. Lieferungen ins Ausland werden nur nach Vorkasse ausgeführt.

§ 5 Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland per Nachnahme, Vorkasse oder per Sofort-Überweisung. Contour Lines weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Post zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert.

§ 6 Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Contour Lines berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Contour Lines ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Contour Lines berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6a Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Contour Lines unbestritten sind.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
(2) Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Contour Lines ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Contour Lines unverzüglich erstattet.
(3) Contour Lines kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Contour Lines unverzüglich erstattet.

§ 9 Rücksendung
Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Sie sind dazu nicht verpflichtet, können durch die Rücksendung in der Originalverpackung aber verhindern, dass wir von Ihnen unter Umständen Wertersatz wegen der fehlenden Originalverpackung verlangen müssen. Versandkosten für die Rücksendung tragen Sie. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Contour Lines. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

§ 11 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird durch Contour Lines nach Wahl des Kunden auf Kosten von Contour Lines durch ein mangelfreies ersetzt oder es wird der Mangel beseitigt (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit).
(2) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Contour Lines, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, wird sich Contour Lines zunächst um eine Beseitigung des Mangels bemühen. Das Wahlrecht des Kunden, anstelle der Nachbesserung die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, ist gemäß § 439 Abs. 3 BGB insoweit eingeschränkt, als die Lieferung einer mangelfreien Sache nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich oder aufgrund von langen Lieferfristen nicht zumutbar ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn die Kaufsache nach einer Kundenspezifikation gefertigt worden ist oder es sich sonst um eine Einzelfertigung handelt.
(3) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn Contour Lines die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Contour Lines eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(4) Contour Lines kommt mit einer Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn nach Fristablauf von dem Käufer unter einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemahnt worden ist. Die vom Käufer gesetzte Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Contour Lines kann eine weitere Fristverlängerung begehren, wenn der Lieferverzug auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat.
(5) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Die gesetzliche Gewährleistung von Contour Lines endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

§ 12 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Contour Lines nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Contour Lines nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Contour Lines bleibt eine Haftung von Contour Lines bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Contour Lines dar.
(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Contour Lines für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 13 Seminare
(1) Teilnahmegebühren für Seminare müssen bis spätestens vier Bankarbeitstage vor Seminarbeginn à Konto überwiesen sein. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Alternativ können die Teilnahmegebühren bei Seminarbeginn in bar bezahlt werden.
(2) Das Fernbleiben eines angemeldeten Teilnehmers am Seminar entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Seminargebühren.  
(3) Persönliche Verhinderungsgründe wie Krankheit (unter Vorlage eines ärztlichen Attests) erlauben dem angemeldeten Teilnehmer, bis zum Beginn der Veranstaltung, die Verlegung auf einen Ersatztermin (einmalig - innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten). 50% der Seminargebühren sind im Krankheitsfall (mit ärztlichem Attest) sofort zu entrichten. Der Betrag ist zu überweisen.
(3a) Masterclass Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ausbildungsbetrages. Der im Voraus zu entrichtende Betrag stellt Fernunterricht und Praxistermine vor der staatlichen, schriftlichen Prüfung sicher und muss innerhalb von 12 Monaten nach Zahlung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Praxistermine entfällt nach 12 Monaten,
(4) Eine Terminverlegung kann einmalig, bis die Stornofrist von 28 Tagen beginnt, erfolgen.
(5) Für die Terminverlegung wird eine 2. Anzahlung über 20% des Seminarbetrages fällig.
(6) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist einmalig und bis Seminarbeginn möglich.
7) Bei Ausfall eines bei Contour Lines gebuchten Modells für den praktischen Seminarteil,
wird dem Seminarteilnehmer der Betrag für den Modellservice zurück erstattet.

§ 13 a Seminare - Rücktritt
(1) Der Seminarteilnehmer ist berechtigt, fristgerecht vor Seminarbeginn, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Contour Lines.
(2) Bei Rücktritt durch den Seminarteilnehmer ab dem 28. Kalendertag vor Seminarbeginn (Stornofrist) werden 80 % der Seminargebühren als Stornoentgelt fällig.
(3) Der Seminarteilnehmer kann das Seminar vor dem 28. Kalendertag vor Seminarbeginn (Stornofrist) stornieren. Als Stornoentgeld wird der Anzahlungsbetrag der zur Eröffnung des Studienkontos (Zugang zum vergünstigten Heilpraktiker Studium) und/oder Terminreservierung des Seminares entrichtet wurde verrechnet und nicht zurückerstattet.
(3a) Masterclass Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ausbildungsbetrages.
Der im Voraus zu entrichtende Betrag stellt Fernunterricht und Praxistermine vor der staatlichen, schriftlichen
Prüfung sicher und muss innerhalb von 12 Monaten nach Zahlung in Anspruch genommen werden.
Der Anspruch auf Praxistermine entfällt nach 12 Monaten,
(4) Die Anzahlungsbetrag richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Seminartage. (mind. 20% per Seminartag)
(5) Zwischen - und Restzahlungen (bei Vorkassen) werden à Konto zurückerstattet.
(6) Bei Stornierungen am Seminartag oder bei Nicht Erscheinen werden 100% der Seminargebühren fällig. 

§ 14 Teilnahmebedingungen - Seminare  

(1) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
(2) Der Seminarleiter/ Dozent ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.(3) Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen - und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
(4) Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter/Dozent des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
(5) Gegen einen Unfall ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

§ 15 Haftung - Seminare
(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 § 16 Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

§ 17 (Einzel-) Behandlungen/Ausfallhonorar
Für den Fall des unentschuldigten Nichterscheinens zu einem vereinbarten Behandlungstermins oder einer Terminabsage innerhalb von weniger als 24 Stunden davor, stellt Contour Lines einen Betrag in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung. 

§ 18 Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und Contour Lines abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht. Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops anerkannt. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

§ 19 Alternative Streitbeilegung 
Die EU-Kommision stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr   Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 20 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt.

§ 21 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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§ Heilpraktiker Fernstudium (AGBs) 

§ 1. Studienbeginn 
Der Fernstudium Vertrag beginnt mit der Anzahlung/Registrierung und dem Erhalt der Rechnung. Das genaue Datum ist das Rechnungsdatum und für Vertragsänderungen maßgeblich. 

§ 2. Widerrufsrecht 
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, benötigen wir den schriftlichen Widerruf an: Contour Lines, Wiesenstr. 38, 64331 Weiterstadt. 

§ 3. Studierskripte 
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Lernunterlagen/Studierskripte auf dem Online Portol Coachy.
Die Anzahl der Studierskripte entspricht der Ratenzahlungsvereinbarung: 
 6 Monate (4 Lernskripte monatlich)
 9 Monate (2-3 Lernskripte monatlich)
12 Monate (2 Lernskripte monatlich)
24 Monate (1 Lernskript monatlich)
Das Studienmaterial darf weder im Original noch in kopierter bzw. digitalisierter Form an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für korrigierte und kommentierte Aufgabenlösungen.
(1a) Lernskripte die auf externe Prüfungen vorbereiten, werden laufend den Rahmenbedingungen angepasst. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich deshalb ändern. 

§ 4. Individuelle Betreuung – persönliche Assistenz 
Zu den Studienskripten gibt es kostenfreie Übungsaufgaben/Testaufgaben. Ein Studienleiter betreut und hilft per whatsapp und per Email bei Fragen rund um die Studienskripte und der Prüfungsvorbereitung. Die Betreuungszeiten sind täglich von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr. Ausser an Samstagen, Sonn und Feiertagen. (Keine telefonische Betreuung)

§ 5. Praktische Seminare - Prüfungsvorbereitung 
Praktische Behandlungs/Ausbildungstermine im Einzelunterricht werden von Monatg bis Freitag angeboten - nach persönlicher Terminvereinbarung.
Ein Tutoren Video Call Fernunterricht, zur Vorbereitung auf die mündliche Amtsarztprüfung findet nach persönlicher Terminvereinbarung statt. Die Gebühren hierfür sind nicht in den Studiengebühren enthalten. Die Teilnahme an einem Tutoren Fernunterricht und prüfungsvorbereitendem, praktischem Seminar ist freiwillig und kann jederzeit gebucht werden. Fragen zu Terminen und Gebühren beantwortet Ihnen unsere Studienleitung. 

§ 6. Prüfungsgebühren 
Die Gebühren zur Heilpraktikerprüfung (beim Amtsarzt/Gesundheitsamt) sind kommunal unterschiedlich geregelt und vom Prüfling selbst zu tragen. 

§ 7. Teilnahmebestätigung 
Einen schriftlichen Nachweis /  Schulbestätigung zur Heilpraktiker Ausbildung (großer Heilpraktiker – ohne Bestallung) stellt die Studienbetreeung auf Anfrage aus.

§ 8. Studiengebühren 
Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen. 

§ 9. SEPA-Lastschriftmandat 
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erklären Sie sich damit einverstanden, die monatlichen Teilnehmergebühren durch Contour Lines GmbH einziehen zu lassen. 

§ 10. Kündigung des Studienvertrages
Das Fernstudium kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen bei einer Studierzeit mit
6 Monaten Laufzeit nach 3 Monaten zum Monatsende/danach monatlich/gekündigt werden.
9 Monaten Laufzeit nach 5 Monaten zum Monatsende /danach monatlich/gekündigt werden.
12 Monaten Laufzeit nach 6 Monaten zum Monatsende /danach monatlich/gekündigt werden.
24 Monaten Laufzeit nach 12 Monaten zum Monatsende /danach monatlich/gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Contour Lines empfiehlt, die Kündigung als Einschreiben abzusenden. 

§ 11. Verlängerung der Studiendauer 
Sollten Sie für das Lernen mit Ihren Studierskripten mehr Zeit benötigen als die Studiendauer vorsieht, können Sie Ihr Studium verlängern. Nach Erhalt aller 24 Lernskripte zur Prüfungsvorbereitung bezahlen Sie keine weiteren Studiengebühren, sondern nur die persönliche Studienbetreuung/Assistenz mit EUR 19.- mtl., in der Regel bis zur Prüfung beim Gesundheitsamt. Für eine Verlängerung nach 12 Monaten benötigen Sie ein kostenpflichtiges Update.

Monatliche Gebühr

 229.- EUR 

+ 19.- EUR 

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248.- EUR  inkl. MwSt.

mit pers. Assistenz

 149.- EUR 

+ 19.- EUR 

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168.- EUR  inkl. MwSt.

mit pers. Assistenz

  119.- EUR 

+ 19.- EUR 

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138.- EUR  inkl. MwSt.

mit pers. Assistenz

 69.- EUR 

+ 19.- EUR 

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88.- EUR  inkl. MwSt.

mit pers. Assistenz

Ratenzahlung

6 Monate

9 Monate

12 Monate

24 Monaten

Kündigung

3 Monate Mindestvertrags- laufzeit
danach monatlich kündbar

5 Monate Mindestvertrags- laufzeit
danach monatlich kündbar

6 Monate Mindestvertrags- laufzeit
danach monatlich kündbar

12 Monate Mindestvertrags- laufzeit
danach monatlich kündbar

Lernunterlagen

4 Lernskripte monatlich
24 LS insgesamt

2-3 Lernskripte monatlich
24 LS insgesamt

2 Lernskripte monatlich
24 LS insgesamt

1 Lernskript monatlich
24 LS insgesamt

 

  • Eine Umstellung Ihrer Studienzeit von 6 auf 9,12 bzw. auf 24 Monate ist jederzeit möglich. 
  • Die Anmeldung zur Amtsarztprüfung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nehmen Sie selbst vor.
  • Die von Amtswegen von Gemeinden/Gesundheitsämtern erhobenen Gebühren bzw. Prüfungsgebühren sind vom Prüfling selbst zu tragen. 
  • Persönlicher Assistenz/Betreuung für Fragen und zusätzliche Lernkontrollen/ Prüfungsvorbereitung mit Studienleiter.
    Im Anschluss an die Studienzeit können Sie die persönliche Assistenz für EUR 19.- mtl. weiterhin nutzen. 


§ 13. Vertragliche Sicherheit 
Es gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Die Angaben in den Studierskripten sind darum Bestandteil dieses Vertrags. Dennoch wird für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen. Wir beteiligen uns nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). 

§ 14. Zulassung zur Amtsarztprüfung 
Die Zulassung zur Heilpraktiker Prüfung (Amtsarztprüfung) sind gesetzlich festgelegt. Contour Lines übernimmt keine Gewähr und keine Haftung, wenn ein Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen wird. (z.B. Mindestalter: 25 Jahre)
Alle Zulassungsvoraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Studienleiter. 

§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt. 

§ 16 Salvatorische Klausel, Schriftform 
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Contour Lines GmbH, 06.09.2023  

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